Während der Mediation darf kein gerichtliches Verfahren laufen.
Alle notwendigen und relevanten Informationen werden
von den beteiligten Parteien offen dargelegt.
Informationen aus der Mediation dürfen nicht außerhalb der Mediation verwendet werden. Im Fall eines Prozesses nach einer gescheiterten Mediation kann und darf der Mediator gegen keinen der Beteiligten vor Gericht aussagen (Verschwiegenheitspflicht).
Der Gesprächston darf keinen Zweifel am
grundsätzlichen Respekt gegenüber den beteiligten Personen lassen. Bedrohungen
und körperliche Gewalt führen unmittelbar zum Abbruch der Mediation.
Jeder der Mediationsbeteiligten, die Medianden, aber auch der Mediator, haben jederzeit das Recht, das Mediationsverfahren zu beenden.
Während des gesamten Mediationsprozesses treffen sich alle Beteiligten gemeinsam. Einzelgespräche finden ohne ausdrückliche vorherige Absprache nicht statt.
Die Kosten der
Mediation werden im Vorfeld besprochen und schriftlich
in der Mediationsvereinbarung festgelegt.
Eine nachhaltige und
konstruktive Lösung ist nur möglich, wenn alle Beteiligten sich an die
Voraussetzungen halten.